Visum

Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, können Sie in der Staatenliste zur Visumpflicht des Auswärtigen Amtes nachschlagen. Auf dieser mehrsprachigen Internetseite des Auswärtigen Amts finden Sie alle Informationen zur Visabeantragung und was für Ihre Staatsangehörigkeit aktuell gültig ist.

Bitte beantragen Sie Ihr Visum unbedingt rechtzeitig bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung, da die Bearbeitungszeit 2 bis 3 Monate betragen kann.

Bitte beachten Sie, dass 3-monatige Schengen-Visa (Touristenvisum, Besuchsvisum,Geschäftsvisum, Sprachkursvisum ohne Studienabsicht) nicht in der Bundesrepublik Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umgewandelt werden können. Vielmehr müssten Sie zunächst wieder ausreisen und könnten erst mit einem speziellen Studentenvisum der zuständigen Auslandsvertretung wieder zum Studium einreisen.

 

Studienbewerbervisum

Ein Studienbewerbervisum können Sie bereits beantragen, wenn Sie sich an der HafenCity Universität Hamburg (HCU) beworben haben und eine Bewerbungsbestätigung erhalten haben. 

Die Beantragung eines Studienbewerbervisums wird empfohlen, da die Bearbeitung von Visa-Anträgen in der Regel 2-3 Monate dauert und Sie so rechtzeitig vor Studienbeginn einreisen können.

Eine Einreise vor Studienbeginn ist wichtig, damit Sie:

  • Zeit für die Wohnungssuche haben
  • an der Orientierungswoche teilnehmen können
  • sich für die Lehrveranstaltungen rechtzeitig anmelden können
  • sich auf Ihr Semester vorbereiten und ohne Stress mit Ihrem Studium beginnen können

Für die Beantragung des Studienbewerbervisums bei den deutschen Botschaften/Generalkonsulaten benötigen Sie eine Bewerbungsbestätigung. Von der HCU erhalten Sie per E-Mail diese "Bewerbungsbestätigung", nachdem Sie ihre Online-Bewerbung über das ahoi Bewerbungsportal elektronisch abgeschickt haben.

Die Bewerbungsbestätigung sagt nichts darüber aus, ob Sie tatsächlich eine Zulassung an der HCU bekommen werden. Es ist ausschließlich eine Bestätigung, dass Sie sich beworben haben. Sie sollten also mit dem Studienbewerbervisum erst dann nach Deutschland einreisen, wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten und Ihren Studienplatz auch angenommen haben.

Falls Sie sich bereits in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und Ihr Visum abläuft, können Sie die Bewerbungsbestätigung bei der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen. Die Ausländerbehörde kann aufgrund der Bewerbungsbestätigung der HCU Ihr Visum kurzfristig verlängern, bis über Ihre Studienbewerbung entschieden wurde. 

Das Studienbewerbervisum ist in der Regel 3 Monate gültig.

Bitte informieren Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung, wie das Studienbewerbervisum zu beantragen ist.

 

Studentenvisum

Als Studienbewerber:in können Sie auch ein Studentenvisum für die Einreise nach Deutschland beantragen. Für die Beantragung eines Studentenvisums müssen Sie die Bestätigung Ihres Studienplatzes (Zulassungsbescheid) nachweisen und die Finanzierung während des Studienaufenthaltes belegen. 

Bitte informieren Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung, wie das Studentenvisum zu beantragen ist.

 

Aufenthaltserlaubnis in Hamburg

Wenn Sie eine Studienplatzzusage erhalten und mit dem Studienbewerbervisum nach Hamburg einreisen, wird Ihr Visum beim Hamburg Welcome Center oder bei den lokalen Ausländerbehörden nach erneuter Prüfung in eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium umgewandelt, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.